Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 28. Januar die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer wie folgt beschlossen:
Die Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern werden ab dem Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf 233 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 241 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 380 v.H.
Hier die Beschlussvorlage mit den Erläuterungen.