Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer beschlossen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer beschlossen

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 28. Januar die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer wie folgt beschlossen:

Die Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern werden ab dem Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf 233 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 241 v. H.

2. Gewerbesteuer auf 380 v.H.

Hier die Beschlussvorlage mit den Erläuterungen.