Drei Vorfälle in wenigen Tagen – das ist leider keine gute Bilanz. In unserer Gemeinde haben freilaufende Hunde in den vergangenen Tagen zwei Menschen durch Bisse verletzt. In einem weiteren Fall wurde ein Hund bei einer Begegnung mit einem anderen Hund verletzt.
So sehr wir unsere vierbeinigen Freunde mögen: Nicht jeder Mensch möchte ungefragt Bekanntschaft mit ihnen schließen – und auch nicht jeder Hund freut sich über eine stürmische Begegnung.
Deshalb gibt es nicht ohne Grund die Amtsverordnung über das Führen von Hunden im Amtsbereich des Amtes Crivitz (Hundeverordnung). Dort heißt es in § 1:
Innerhalb der geschlossenen Ortschaften der amtsangehörigen Gemeinden und der Stadt Crivitz müssen Hunde außerhalb befriedeter Grundstücke an der Leine geführt werden.
Im übrigen Gebiet sind Hunde jederzeit so zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere und Sachen nicht gefährdet werden.
Außerdem dürfen Hunde nicht auf Spielplätze sowie ausgewiesene Liege- und Badeplätze (mit Ausnahme ausgewiesener Hundestrände) mitgenommen werden.
Diese Regelungen dienen nicht der Schikane, sondern dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit unserer Einwohnerinnen und Einwohner, unserer Gäste und selbstverständlich auch anderer Tiere.
Wer die Vorschriften missachtet, riskiert nicht nur Ärger mit anderen Beteiligten oder zivilrechtliche Ansprüche nach einer Bissattacke. Verstöße gegen die Hundeordnung können darüber hinaus auch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das Ordnungsamt des Amtes wird in der nächsten Zeit die Einhaltung der Vorschriften verstärkt kontrollieren.
Deshalb unsere herzliche Bitte an alle Hundehalterinnen und Hundehalter: Geben Sie Ihrem Hund gern Auslauf – aber bitte mit gesundem Menschenverstand und dort, wo es erlaubt ist. Die Leine ist kein Zeichen mangelnder Tierliebe, sondern gelebter Rücksicht.
Oder anders gesagt: Ein Hund hört vielleicht aufs Herrchen oder Frauchen – eine Leine hört garantiert.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und für ein rücksichtsvolles Miteinander.
Hundeverordnung des Amtes Crivitz