Schnee- und Glättebeseitigung bitte beachten | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Schnee- und Glättebeseitigung bitte beachten

Der Winter ist da. Auch wenn die Winter der letzten Jahre sehr mild waren, möchte wir an dieser Stelle auf die Regelungen unserer Straßenreinigungssatzung hinweisen. Schnee und Glätte auf den Gehwegen sind durch die Grundstückseigentümer zu beseitigen.

Schnee ist in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneefall, nach 20:00 Uhr gefallener Schnee bis 8:00 Uhr des folgenden Tages zu entfernen.

Glätte ist in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr unverzüglich nach ihrem Entstehen, nach 20:00 Uhr entstandene Glätte bis 7:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Es sollen abstumpfende Mittel verwendet werden. Auftauende Mittel dürfen nicht eingesetzt werden.

Schnee und Eis sind auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Drittel des Gehweges, wo dies möglich ist, auf dem Fahrbahnrand zu lagern. Auf Gehwegen kann die Ablagerung auch auf dem an das Grundstück des Reinigungspflichtigen angrenzenden Teils des Gehweges erfolgen. Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf nicht gefährdet werden. Rinnsteine, Zu- und Ablauf in Entwässerungsanlagen und dem Feuerlöschwesen dienende Wasseranschlüsse sind freizuhalten. Von anliegenden Grundstücken dürfen Schnee und Eis nicht auf die Straße geschafft werden.

Die vollständigen Regelungen entnehmen Sie bitte der Straßenreinigungssatzung. Sie ist auf der Web-Seite des Amtes Crivitz unter https://www.amt-crivitz.de/unsere-gemeinden/pinnow/ortsrechtsatzung/ veröffentlicht.