Der Jahreswechsel ist für viele Menschen ein besonderer Moment, der gerne mit Feuerwerk gefeiert wird. Leider kommt es rund um Silvester jedes Jahr auch zu zahlreichen Bränden und Unfällen – häufig, weil Feuerwerkskörper unsachgemäß oder unachtsam verwendet werden.
Damit alle sicher ins neue Jahr kommen, bitten wir Sie, beim Abbrennen von Feuerwerk einige wichtige Regeln zu beachten:
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen ausschließlich vom 31. Dezember, 0:00 Uhr bis zum 1. Januar, 24:00 Uhr gezündet werden.
Aus Rücksicht auf Menschen, Tiere und Gebäude ist das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandgefährdeten Objekten (z. B. reetgedeckte Häuser oder Holzlager) nicht erlaubt.
Als Orientierung gelten folgende Mindestabstände:
200 Meter Abstand bei Raketen und „Römischen Lichtern“ zu brandgefährdeten Objekten,
100 Meter Abstand bei Böllern, Kanonenschlägen und sonstigem Feuerwerk der Kategorie 2 zu brandgefährdeten Objekten,
100 Meter Abstand zu Krankenhäusern und Altenheimen,
50 Meter Abstand zu Kinderheimen und Kirchen.
Bitte unterschätzen Sie diese Entfernungen nicht – sie dienen dem Schutz von Menschenleben und Sachwerten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.
Feiern wir verantwortungsbewusst – so wird der Jahreswechsel für alle ein schönes und sicheres Erlebnis.
Gemeinsam für Sauberkeit nach Silvester sorgen
Damit nach dem Silvesterfeuerwerk nicht nur schöne Erinnerungen bleiben, liegt es an uns allen, Straßen und Plätze sauber zu halten. Bitte entsorgen Sie Ihren Abfall ordnungsgemäß.
Wir wünsche für das neue Jahr alles erdenklich Gute. 🧨🎆🎍