Wahlplakate entfernt | Aktuelle Nachrichten und Informationen

von Klaus-Michael Glaser; An der Bietnitz 88

Wahlplakate entfernt

In Pinnow gibt es eine Sondernutzungssatzung, die den Parteien im Wahlkampf eine Plakatierung in den 6 Wochen vor einer Wahl an 9 Gitterwänden erlaubt, die vorher von der Gemeinde zu diesem Zweck aufgestellt werden.

Ab dem 8. August haben Parteien und ein Einzelbewerber davon Gebrauch gemacht – manche mehr, andere weniger. Jeder fand mit seinen Plakaten Platz, alle Parteien hielten sich an die Regeln der Gemeinde und den Nebenbestimmungen des Amtes. In der letzten Woche begann aber der Vandalismus an einigen dieser Standorte. Zuerst traf es Plakate des Einzelbewerbers Frost und der GRÜNEN. Deren Plakate wurden zerstört oder abgerissen, die Reste bleiben sichtbar liegen.

Am Wochenenden wurde an den beiden Einfahrten von der B 321 An der Bietnitz und in der Kurve Richtung Sportanlagen Plakate der CDU, der AfD, der SPD , der GRÜNEN und der LINKEN vollständig entfernt. Das ist eine strafbare Sachbeschädigung, vor allem ein Schaden für die Demokratie.

Mit ihren Plakaten machen die Parteien auf die kommenden Landtagswahlen, ihre Kandidaten und Kernbotschaften aufmerksam. Wer Plakate entfernt, unterdrückt diese Informationen und behindert den fairen, demokratischen Wettstreit um die Wählerstimmen. Das sollte doch nicht der Pinnower Weg der Auseinandersetzung sein. Die Nachplakatierung kostet dann wieder Geld und ehrenamtliches Engagement der Parteimitglieder.

Die CDU wird deswegen Strafanzeige stellen und empfiehlt dies auch den Mitbewerbern. Wer aus Pinnow Angaben zu Tätern oder Verbleib der Plakate machen kann, bitten wir dies der Polizei oder mir (Tel. 390) mitzuteilen.

Lassen wir nicht mehr zu, dass in Pinnow Zerstörung von Plakaten statt Austausch von Argumenten zur Landtagswahl erfolgt.

Klaus-Michael Glaser, An der Bietnitz 88