Am 11. Mai 2025 findet die Wahl der Landrätin oder des Landrates für den Landkreis Ludwigslust-Parchim statt. Sollte eine Stichwahl erforderlich sein, so würde diese am 25. Mai 2025 stattfinden.
Es sind insgesamt 177.960 Wahlberechtigte aufgerufen ihre Stimme bei der Landratswahl im Landkreis Ludwigslust-Parchim abzugeben. Im Kreisgebiet wurden dafür 261 Urnenwahllokale und 35 Briefwahllokale eingerichtet; einzig im Amt Sternberger Seenlandschaft gibt es keinen separaten Briefwahlbezirk. Die Wahlbenachrichtigungen müssen spätestens am 19.04.2025 an die im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten zugestellt werden. Bis zum 09.05.2025, 12 Uhr, kann bei der Gemeindewahlbehörde (das jeweilige Amt oder die Stadt) die Briefwahl beantragt werden.
Bei der Wahl zur Landrätin / zum Landrat muss der jeweilige Kandidat mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen erhalten, um als Landrätin / Landrat gewählt zu werden. Sofern bei der Wahl am 11.05.2025 keiner der vier Kandidaten mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen erhält, wird es am 25.05.2025 eine Stichwahl geben. Diejenigen Wahlberechtigten, die zur Wahl am 11.05.2025 Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten automatisch auch zur Stichwahl Briefwahlunterlagen; diese müssen dann also nicht separat noch einmal beantragt werden.
Wahlberechtigte, die am 11.05.2025 nicht oder im Urnenwahllokal gewählt haben, können für die Stichwahl bis 23.05.2025, 12 Uhr, bei der Gemeindewahlbehörde Briefwahlunterlagen beantragen oder am 25. Mai 2025 im zuständigen Urnenwahllokal wählen.
Wahlzeit & -räume in Pinnow und Godern
Die Wahl findet am 11. Mai 2025 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt.
Wahlberechtigte können in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.
Die Wahlberechtigten sollen zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung mitbringen. Sie haben auf Verlangen des Wahlvorstandes ihren Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorzulegen. Die Wahlbenachrichtigung wird den Wahlberechtigten belassen und ist im Falle einer Stichwahl dem Wahlvorstand erneut vorzuzeigen.
Die Gemeinde Pinnow ist in folgende Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk 2: Wahlraum: Feuerwehrhaus Pinnow, Großer Saal, Kuckucksallee 1, 19065 Pinnow
Dieser Wahlraum ist barrierefrei zugänglich.
Wahlbezirk 3: Wahlraum: Feuerwehrhaus Godern, Amselring 1a, 19065 Pinnow OT GodernDieser Wahlraum ist barrierefrei zugänglich.
Quellen:
Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters | Zugelassene Wahlvorschläge für die Landratswahl am 11. MaKreis LUPWahlbekanntmachung Gemeindewahlbehörde zur Wahl der Landrätin/des Landrates für den Landkreis Ludwigslust-Parchim