Baumabnahme erforderlich | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Baumabnahme erforderlich

Im Rahmen der Baumpflege und Verkehrssicherung in unserer Gemeinde war es notwendig, einen Walnussbaum in der Straße „An der Koppel“ abzunehmen.

Der Baumgutachter des Amtes Crivitz wurde vorab eingebunden und gebeten, im Rahmen eines Ortstermins eine gutachterliche Einschätzung vorzunehmen (siehe Anlage). Nach Erstellung hat sich das Amt Crivitz mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises LUP abgestimmt. Im Ergebnis wird wie folgt verfahren:

Entnahme des geschädigten Wallnussbaumes mit 0,77 m Stammumfang und 6 m Höhe. Der Baum steht in der Flur 1, Flurstück 153/1 auf öffentlichem Grund. Der Baum wurzelt lose auf einem ca. 1m hohem, ca. 3m breiten Erdwall aus vor 20 Jahren abgelagertem Bauschutt. Er ist stark geschädigt und im Ergebnis der gutachterlichen Einschätzung nur noch bedingt verkehrssicher. Die Entnahme wurde deshalb empfohlen.

Baumgutachten Walnuss Pinnow


Da der Baum laut der Unteren Naturschutzbehörde nicht geschützt ist, ist die Gemeinde zu einer Ersatzpflanzung nicht verpflichtet. Sie wird dennoch eine solche Ersatzpflanzung im Rahmen einer freiwilligen Leistung der Gemeinde vornehmen. Dazu hat Bürgermeister Günter Tiroux den Bauausschuss gebeten, in seiner nächsten Sitzung eine Empfehlung auszuarbeiten. Diese sollte einen geeigneten Standort aber auch eine Baumart benennen, die dem gemäßigten Klima Rechnung trägt.