In ihrer Sitzung am 25. November 2025 hat die Gemeindevertretung mit großer Mehrheit wie angekündigt den Ausstieg aus der Fernwärmeversorgung beschlossen.
Hierzu hat sie folgenden Grunsatzbeschluss gefasst:
„Die Gemeindevertretung Pinnow beschließt in ihrer Sitzung am 25.11.2025 die öffentliche Einrichtung zur Fernwärmeversorgung zum 30.04.2031 einzustellen. Dem Leiter des Eigenbetriebs wird die Aufgabe zur Vorbereitung der Einstellung der Fernwärmeversorgung zum 30.04.2031 übertragen und die Abwicklung der Anlage vorbereitet. Der Leiter des Eigenbetriebs informiert die Gemeindevertretung mindestens ein Mal im Quartal über den Stand der Abwicklung.“
Im Folgenden wurde die 1. Änderung der Satzung über die öffentliche Fernwärmeversorgung der Gemeinde Pinnow beschlossen mit folgenden grundlegenden Änderung:
Der Betrieb der öffentlichen Einrichtung von Fernwärmeanlagen zur Versorgung mit Wärme wird zum 30.04.2031 eingestellt.
Das Anschluss- und Benutzungsrecht endet zum 30.04.2031.
Der Anschlusszwang endet zum 30.04.2031.
Der Benutzungszwang endet zum 30.04.2031.
Grundstückseigentümer sind vom Anschluss- und Benutzungszwang vor dem 30.04.2031 nach schriftlicher oder elektronischer Anzeige befreit. Die Befreiung tritt 4 Wochen nach Zugang der Anzeige bei dem Amt Crivitz, Amtsstraße 5, 19089 Crivitz; info@amt-crivitz.de in Kraft. Die fachgerechte Trennung und der Rückbau des Hausanschlusses (sofern dieser gewünscht wird) erfolgt nach Abstimmung zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Eigenbetrieb Fernwärmeversorgung Pinnow auf Kosten des Grundstückseigentümers. Nach Beendigung des Anschluss- und Benutzungszwanges endet das Anschluss- und Benutzungsrecht. Ein Wiederanschluss erfolgt nicht.
Der Anschluss an die Fernwärmeanlagen ist vom Verpflichteten bei der Gemeinde Pinnow über das Amt Crivitz zu beantragen. Bei Neubauten kann der Antrag mit dem Antrag auf Baugenehmigung gestellt werden. Ein Antrag kann nach dem 30.04.2031 nicht mehr gestellt werden.
Mit der 8. Änderung der Satzung der Gemeinde Pinnow für den Eigenbetrieb Fernwärmeversorgung Pinnow wurden die Aufgaben des Leiters des Eigenbetriebes wie folgt ergänzt: Vorbereitung, Abwicklung, Koordination und Dokumentation der Einstellung des Eigenbetriebes der Fernwärmeversorgung zum 30.04.2031
Beide Satzungen wurden am 3. Dezember 2025 ausgefertigt und mit ihrer Bekanntmachung in Kraft getreten.
WICHTIG: Die Grundstückseigentümer sind damit vom Anschluss- und Benutzungszwang nach schriftlicher oder elektronischer Anzeige befreit.