In der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt-, Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten wurde im Rahmen der Einwohnerfragestunde eine nachbarschaftliche Streitigkeit angesprochen. Im Rahmen der Aussprache wurde der Hinweis zur Schiedstelle in Crivitz als Helferin und Vermittlerin gegeben. Doch was ist eine Schiedstelle und wie das Verfahren?
Was machen Schiedsleute?
Die Schiedsleute sind u. a. zuständig für Konflikte im Nachbarschaftsrecht, bei Beleidigungen, Verleumdungen, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung usw. Sie sind unparteiisch, verschwiegen und ihr Ziel ist es, die streitenden Parteien zu einer einvernehmlichen Lösung zu führen. Im Unterschied zum Gericht fällen Schiedsleute kein Urteil. Es gibt somit weder "Gewinner" noch "Verlierer", sondern es wird der Abschluss eines in die Zukunft gerichteten einvernehmlichen Vergleichs zwischen den streitenden Parteien, angestrebt, also am Ende ein „win-win“ – Ergebnis.
In Mecklenburg-Vorpommern ist die Anrufung der regional zuständigen Schiedsstelle in vielen Fällen zwingende Voraussetzung für eine anschließende Klageerhebung vor Gericht. Nur dann, wenn keine Einigung im Schiedsverfahren erfolgt ist, kann das Gericht eingeschaltet werden. Schiedsverfahren tragen somit nicht nur zur Wahrung des nachbarlichen Friedens bei, sondern auch zur Entlastung der Gerichte. Zudem liegen die Kosten deutlich unter denen von Gerichtsverfahren. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich, aber durchaus zulässig. Da Schiedsverfahren i. d. R. innerhalb von maximal einem Monat nach der Anrufung beendet werden, liegt im deutlich geringeren Zeitbedarf ein weiterer Vorteil gegenüber oft langwierigen Gerichtsverfahren.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Anträge auf Schlichtung können persönlich, telefonisch oder schriftlich an die zuständigen Schiedsleute gerichtet werden. Dort erhalten Sie bei Bedarf auch nähere Auskünfte zum Ablauf der Verfahren.
Schiedsstelle Amt Crivitz I für den Amtsgerichtsbezirk Schwerin
Zuständig u.a. für die Gemeinde Pinnow mit den Ortsteilen.
Schiedsfrau:
Frau Sylvia Heinrich
Tel. 0172 3950007
E-Mail an Frau Heinrich senden
Stellvertretender Schiedsmann:
Herr Johann Jakob Nagel
Tel. 0160 90112989
E-Mail an Herrn Nagel senden
Sprechstunde: Termine nach Absprache
Zum Hintergrund:
Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens nach dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz (SchStG M-V) richtet jede Gemeinde eine oder mehrere Schiedsstellen ein und unterhält sie. Amtsangehörige Gemeinden können statt dessen gemeinsame Schiedsstellen bilden und übertragen damit die Bildung und Unterhaltung der Schiedsstelle gemäß § 127 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V auf das Amt.
Die Gemeinden des Amtes Crivitz haben diese Aufgabe dem Amt übertragen. Die Zuständigkeit der Schiedsstelle erstreckt sich auf das Gebiet der beteiligten Gemeinden, darf aber gemäß Pkt. 1.2. der Verwaltungsvorschrift zum Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz die Grenzen des Geschäftsbereiches des jeweilig zuständigen Amtsgerichts nicht überschreiten. Somit waren im Amtsbereich Crivitz zwei Schiedsstellen zu bilden.
Für Fragen allgemein zum Thema Schiedsstellen steht Ihnen Frau Baumgarten unter Tel.: 03863/ 5454-503 oder E-Mail gern zur Verfügung.