Abfallgebührenbescheide im Versand | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Anpassung der Abfallgebühren ab dem 1. Januar 2026

Abfallgebührenbescheide im Versand

Über 80.000 Gebührenbescheide der Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR werden in den nächsten Tagen den Grundstückseigentümern und -verwaltungen, Firmen und öffentlichen Einrichtungen im Landkreis zugestellt. Die Gebührenbescheide beinhalten die Abrechnung der Abfallgebühren für das Jahr 2025 und die vorläufige Berechnung der Gebühren für das Jahr 2026.

Erfahrungsgemäß kommt es in den ersten Tagen nach Versand der Bescheide zu vermehrten Anfragen. Wir empfehlen deshalb Rückfragen zu den Gebührenbescheiden vorzugsweise per E-Mail an alp@kreis-lup.de zu senden.

Hierzu unsere Bitte!

Geben Sie bei Rückfragen immer Ihre Kundennummer an, das erleichtert uns die Arbeit und spart Zeit. Ihre Kundennummer finden Sie auf Ihrem Gebührenbescheid.

Prüfen Sie Ihren Bescheid auch dahingehend, dass alle Angaben zur Anschrift, Grundstückslage, Behälternummer, ihre Bankverbindung usw. richtig sind.

Änderungen zu Ihrem Bescheid, wie neue Anschriften, die Bestellung eines kleineren/größeren Abfallbehälters, geänderte Kontodaten sind uns schriftlich oder über unsere Online-Formulare mitzuteilen. Ihre Zugangsdaten (Benutzer-ID und Passwort) finden Sie auf Ihrem Abgabenbescheid über Abfallgebühren!

Selbstverständlich stehen Ihnen die Mitarbeiter der ALP AöR für Ihre Fragen auch per Telefon unter 03871-722 7000 zur Verfügung.

Bei Fragen zum Lastschriftverfahren, Kontostand, Guthaben oder offenen Forderungen erreichen Sie uns auch unter der Telefonnummer 03871-722 7010.

Abfallgebührenbescheide auch online abrufbar

Seit einem Jahr bieten wir den Service an, die Abgabenbescheide über Abfallgebühren online abzurufen. So können Sie Ihre Bescheide jederzeit ganz einfach digital einsehen. Der Versand über den Postweg entfällt in diesem Fall. Dies spart Ressourcen und trägt zur Abfallvermeidung bei. Wer sich bereits für den Onlinebescheid registriert hat, wird per E-Mail darüber informiert, dass ein Bescheid online zum Abruf zur Verfügung steht.

Quelle: ALP