Wenn Sie eine alte Heizungsanlage haben und vor einem Austausch stehen oder aus ökologischen Gründen eine Umrüstung der Heizung nach EEG planen, sollten Sie die gerade veröffentlichte neue Förderrichtlinie kennen.
Im Rahmen dieser Förderung wird ein Zuschuss von 30 % zu den Investitionskosten in Wohn- und Nichtwohngebäuden gewährt. Dieser kann unter bestimmten Voraussetzungen ergänzt werden um
einen Klimageschwindigkeitsbonus von max. 20 %,
einen Einkommensbonus von 30 % sowie
einen Effizienzbonus von 5 %.
Im Zuge der Überarbeitung des Förderprogramms wurden auch die Förderstellen neu zugeordnet.
War bislang das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) für sämtliche Zuschüsse sowohl für Heizung als auch Sanierung von Gebäuden zuständig, ist es im Rahmen der Förderung einer Heizung direkt die KfW Bank.
Alles rund um die aktuelle staatliche Heizungsförderung für Privatpersonen – bestehende Wohngebäude und zur Antragstellung finden Sie u.a. hier.
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/
Lassen Sie sich von einem Energieberater über weitere Details informieren und nutzen Sie die derzeit guten Fördermittelangebote.
Ihr Günter Tiroux
Quelle: www.kfw.de