Verkehrsberuhigung & Parkplatzsituation | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Verkehrsberuhigung & Parkplatzsituation

Bürgermeister Günter Tiroux hat sich Anfang dieser Woche zu einem Abstimmungs- bzw. Vor-Ort-Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Unteren Verkehrsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim getroffen.

Hintergrund waren offene Fragen, die der verkehrsrechtlichen Prüfung und Entscheidung bedürfen.

Zufahrt und Parkplätze am Strand in Godern

Die Gemeinde hat jüngst fünf Parklätze in der Straße „Am Pinnower See“ (gegenüber der Fa. Dachdeckermeister Frank Hüttenrauch) hergerichtet. Hier war zu klären, ob Bedenken bestehen und ob es hierfür einer verkehrsrechtlichen Anordnung bedarf.

Ergebnis: Gegen die errichteten Parkplätze gibt es keine Bedenken. Sie sind formal zum Erlass der verkehrsrechtlichen Anordnung noch zu beantragen.

Zugleich wurde die Errichtung eines Behindertenparkplatzes besprochen, um Bürgern mit entsprechender Beeinträchtigung u.a. den Besuch des Strandes zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.

Ergebnis: Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung zur Errichtung eines Behindertenparkplatzes in der Straße „Am Pinnower See“ (gegenüber Fa. Dachdeckermeister Frank Hüttenrauch). Dieser soll links von den bereits errichteten Parkplätzen entstehen. Dazwischen soll noch ein ca. 1,50 breiter Grünstreifen gelegt werden. Der Behindertenparkplatz soll eine Breite von 3,50 aufweisen und als solcher beschildert werden.

Auch wurde die Sinnhaftigkeit des Verkehrszeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ mit Zusatz „Anlieger frei“ an der Einfahrt von der „Alten Dorfstraße“ in die Straße „Am Pinnower See“ besprochen und empfohlen, dieses abzubauen. Begründet wird dies damit, durch das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ kann jeder die Straße befahren, auch wenn er auch nur ein Foto vom See machen möchte und Radfahrer die Straße nicht befahren dürften (nur schieben), sofern sie kein ‚Anliegen‘ haben.

Verkehrsberuhigung „An der Mitteltrift“

Seit über mehreren Jahren bemüht sich die Gemeinde, einen Fußgängerüberweg in der Straße „An der Mitteltrift“ im Bereich unseres Altenpflegezentrums zu errichten. Die ist nach Auskunft der Unteren Verkehrsbehörde verkehrsrechtlich nicht zulässig. Im Ergebnis des Vor-Ort-Termins wurde nun eine Kompromisslösung erarbeitet, mit dem Ziel, eine Verkehrsberuhigung nicht nur für die Bewohner des Altenpflegezentrums, sondern auch für die Bewohner des Wohngebietes „Am Kiessee“ zu erreichen.

Ergebnis: Beantragung einer Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich Altenpflegezentrum in Pinnow, „An der Mitteltrift“. Die Geschwindigkeitsbegrenzung soll tageszeitlich befristet werden und jeweils von 07:00 bis 20:00 Uhr gelten. Die Geschwindigkeit soll in diesem Zeitraum auf 30 km/h begrenzt werden.

Räumlicher Geltungsbereich: Straße „An der Mitteltrift“ von der B 321 kommend vor der Einmündung „Amselweg“ (also vor der Kurve) bis zur Einmündung „Pirolweg“.

Eine entsprechende Genehmigung wurde seitens des Landkreises in Aussicht gestellt.

Über die Ergebnisse des Vor-Ort-Termins zeigt sich Bürgermeister Günter Tiroux zufrieden, denn es zeigt sich wieder, dass das persönliche Gespräch und die Inaugenscheinnahme vor Ort hilfreich sind, praktikabelere Lösungsvorschläge gemeinsam zu erarbeiten und umzusetzen.